Rexingen - mein Ort

Bei der ELR-Förderung handelt es sich um ein Förderprogramm des Landes Baden-Württemberg - das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum - kurz ELR genannt.

Ein Schwerpunkt des ELR ist die Förderung von Wohnbaumaßnahmen. Gefördert werden die Erhaltung und Stärkung der Ortskerne insbesondere durch Umnutzung vorhandener Bausubstanz, Maßnahmen zur Erreichung zeitgemäßer Wohnverhältnisse, in Ausnahmefällen Neubauten in Baulücken und die Verbesserung des Wohnumfeldes.

Für private Gebäudeeigentümer stehen für die Umnutzung vorhandener ungenutzter Bausubstanz, z.B. eines Scheunenteils, einer Werkstatt, eines Ladens oder einer Gaststätte zu Wohnungen, Fördergelder zur Verfügung. Ein Zuschuss von 30% der zuwendungsfähigen Ausgaben kann jährlich im September beantragt werden und wird meist bis zum April des Folgejahres geprüft und unter Umständen bewilligt. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Bei der Umnutzung leerstehender Bausubstanz ist die Förderung je neu entstehende Wohnung auf maximal 50.000,- € begrenzt. Bei umfassenden Modernisierungen ist die Förderung je Wohnung auf maximal 20.000,- € begrenzt.

Mit der Baumaßnahme kann erst nach der Bewilligung durch das Regierungspräsidium begonnen werden. Die Mehrwertsteuer und Eigenleistungen werden nicht gefördert.

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